Unsere Leistung für Ihre
nachhaltige & gesetzeskonforme Lieferkette

Gap Analyse

Um Doppelungen und Mehraufwand zu vermeiden analysieren wir ggf. Ihre Vorarbeit, um direkt daran anknüpfen zu können.

Identifikation von Lieferanten

Anschließend ermitteln wir alle indirekten und direkten Lieferanten und zeichnen so Ihre Lieferkette ab.

Einbeziehung der Lieferanten

Unternehmen sollten ihre Lieferanten und Lieferkettenpartner über die Anforderungen des LkSG informieren und sicherstellen, dass diese in der Lage sind, diese einzuhalten.

Risikoanalyse

Darauf aufbauend ermitteln wir die bestehenden Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden und identifizieren die besonders relevanten Lieferanten und Aspekte.

Maßnahmenplanung

Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse erstellen wir einen Maßnahmenplan zu Minimierung, Vermeidung und Identifizierung von Risiken.

Überwachung und Berichterstattung

Wir entwickeln ein Konzept & etablieren Mechanismen zur Dokumentation und regelmäßigen Überwachung der Lieferkette und Einleitung von Maßnahmen.

agil

Wir sind adaptiv und passen uns an das System unserer Kunden an.

remote

Wir gliedern uns flexibel in Ihr Tagesgeschäft ein.

partizipativ

Wir beraten v.a. in Einzelgesprächen und bottom up.

digital

Wir decken Digitalisierungs-potentiale auf.

Max Felsner

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen rundum digital integrierte Managementsysteme, zu unseren Leistungen oder unserer Arbeitsweise? Klicken Sie hier, um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren.

Sie verbinden Digitalisierung und Compliance. Wir schaffen Managementsysteme und decken Digitalisierungsmöglichkeiten auf.

Ihre Vorteile der Umsetzung der Lieferkettengesetze

Auch wenn die Umsetzung des LSK zunächst einen Mehraufwand für das Unternehmen bedeutet, macht sich dieser mit folgenden positiven Auswirkungen sowohl für Ihr Unternehmen als auch die Gesellschaft bezahlt.

Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die das LkSG umsetzen, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie zeigen, dass sie verantwortungsvoll handeln und sich für Nachhaltigkeit einsetzen. Dies kann dazu beitragen, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu halten.

Risikominimierung

Durch die Einhaltung des LkSG können Unternehmen das Risiko von Reputations- und finanziellen Verlusten minimieren, die durch Menschenrechts- oder Umweltverletzungen in der Lieferkette verursacht werden können.

Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft

Das LkSG fördern eine nachhaltigere Wirtschaft, indem es Unternehmen dazu verpflichtet, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt zu minimieren. Dadurch kann das LSK dazu beitragen, eine Wirtschaft aufzubauen, die auf langfristigem Wachstum und Nachhaltigkeit basiert.

Unsere Referenzen

FAQ Lieferketten

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) ist ein im Jahr 2021 in Deutschland verabschiedetes Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre globalen Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Mit dem Gesetz sollen Unternehmen in die Verantwortung genommen werden, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Ausbeutung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Umweltverschmutzung sind.

Das LkSG ist das erste seiner Art in Europa und gilt als wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Lieferketten. Durch die Einführung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen soll sichergestellt werden, dass Produkte und Dienstleistungen unter Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards produziert und geliefert werden.

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Unternehmen haben nun bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, um die Anforderungen des LkSG umzusetzen. Ab dem Jahr 2024 werden dann die zuständigen Behörden die Einhaltung des Gesetzes überwachen und bei Verstößen entsprechende Sanktionen verhängen können.

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) gilt zunächst für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen beschäftigen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um deutsche oder ausländische Unternehmen handelt. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung beziehungsweise ihren Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben.

Ab dem 1. Januar 2024 wird das LkSG auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern und ihre Lieferanten gültig.

Der Grad der Betroffenheit für Lieferanten von Unternehmen mit mindestens 3.000 oder dann auch 1.000 Arbeitnehmern wird jedoch unterschiedlich sein.

Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt für Unternehmen in bestimmten Branchen, in denen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in den globalen Lieferketten hoch ist. Die betroffenen Branchen sind:

– Textil- und Bekleidungsindustrie
– Elektronikindustrie
– Rohstoffgewinnung (z.B. Bergbau, Öl- und Gasindustrie)
– Landwirtschaft (z.B. Palmölproduktion)
– Lebensmittelindustrie (z.B. Kakao- und Kaffeeanbau)

Diese Branchen sind jedoch nicht abschließend und es ist möglich, dass das LkSG auch auf Unternehmen in anderen Branchen anwendbar ist, wenn es in der Lieferkette ein hohes – -Risiko für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung gibt

Bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes und der Größe des Unternehmens.

Zudem können Unternehmen bei Verstößen gegen das LkSG auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Geschädigte Personen oder Organisationen können das Unternehmen auf Schadensersatz verklagen, wenn ihnen durch die Verletzung der Sorgfaltspflichten des Unternehmens ein Schaden entstanden ist.

Das LKSG (Lieferkettensorgfaltsgesetz) gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3.000 oder ab 2024 auch mehr als 1000 Mitarbeiter*innen beschäftigen. Es betrifft also in erster Linie mittlere und größere Unternehmen, die global agieren und Lieferketten mit potenziellen Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden unterhalten.

Das EU – Lieferkettengesetze hingegen ist bisher lediglich ein Gesetzesentwurf der Europäischen Union, welcher für Unternehmen in der gesamten EU gelten soll. Dieser befindet sich jedoch noch in der Entwicklungsphase und muss erst von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden, bevor es in Kraft treten kann.

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