Die CSRD ist in Kraft getreten – was ist zu tun?
Die neuen Standards für den CSRD-Bericht sind für alle Unternehmen neu. Derzeit gibt es keine Best Practices oder Erfahrungsberichte, an denen man sich orientieren könnte. Wichtig ist es, sich mit dem Aufbau der einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen und sich auf die wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte für das eigene Unternehmen zu konzentrieren.
Was fordert die CSRD?
Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts veröffentlichen. Dieser Bericht soll umfassend die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) abdecken und darf keine reine Marketingsbroschüre sein. Die ESRS-Standards geben das Framework vor, an das sich Unternehmen halten müssen. Der Bericht wird zudem von externen Abschlussprüfern geprüft. Daher ist es entscheidend, die ESRS-Standards zu verstehen und die richtigen, wesentlichen Datenpunkte zu berichten.
Wie gestaltet sich die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts und zeigt, welche Themen im Bericht enthalten sein müssen. Dies betrifft über 1.000 Datenpunkte, zu denen Ihr Unternehmen Angaben machen muss. Weitere Details zur doppelten Wesentlichkeit.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der zentrale Bestandteil des ESRS-Berichts. Sie bestimmt, welche Themen im Nachhaltigkeitsbericht behandelt werden müssen, indem sie die wesentlichen Auswirkungen sowohl aus finanzieller Sicht als auch aus Sicht der Stakeholder bewertet. Dabei werden über 1.000 Datenpunkte berücksichtigt, zu denen Ihr Unternehmen detaillierte Angaben machen muss.
Die Analyse gliedert sich in zwei Hauptbereiche:
1. Finanzielle Wesentlichkeit: Hier wird untersucht, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Leistung und Position des Unternehmens beeinflussen. Dazu gehören Risiken und Chancen, die sich aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren ergeben.
2. Wesentlichkeit aus Stakeholder-Sicht: Dieser Bereich konzentriert sich auf die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft. Es wird bewertet, welche Themen für Stakeholder wie Kunden, Mitarbeiter, Investoren und die Gemeinschaft von Bedeutung sind.
Ein gründliches Verständnis der doppelten Wesentlichkeit hilft Ihnen, präzise und relevante Informationen zu identifizieren und zu berichten. Es ist entscheidend, die wichtigsten Datenpunkte zu erkennen und diese klar und umfassend darzustellen.
Wie baue ich den CSRD-Bericht nach ESRS auf?
Ihre Nachhaltigkeitserklärung gliedert sich grundsätzlich in vier Teile:
1. Allgemeine Informationen
2. Informationen zu Umwelt
3. Informationen zu Sozialem
4. Informationen zu Governance
Die Allgemeinen Informationen (ESRS 1 und 2) sind für alle Unternehmen verpflichtend. Die weiteren Teile basieren auf den Themenstandards der ESRS und hängen von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab. Es gibt sektorunabhängige und sektorspezifische Standards. Die Allgemeinen Standards sind verpflichtend, während die Themenstandards je nach Wesentlichkeit berichtspflichtig sind.
Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2
ESRS 1 gibt vor, wie der Bericht aufgebaut sein muss. Es gibt keine direkten Angabepflichten, aber das Nachhaltigkeitsteam muss diesen Teil gut verstehen. ESRS 2 enthält die wesentlichen Themen und bildet den Grundstein für die Themenstandards, die wiederum auf Angaben aus ESRS 2 basieren.
Die 4 Säulen der Themenstandards
Die Themenstandards (Umwelt, Soziales, Governance) sind in vier Säulen gegliedert:
1. Allgemeine Angaben
2. Strategie
3. Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
4. Parameter und Ziele
Zusätzliche Angaben sind je nach Themenbereich erforderlich:
– Umwelt: Finanzielle Folgen, Übergangspläne, Vergütung von Leitungsorganen.
– Soziales: Interessen der Stakeholder, Verfahren zur Einbeziehung und zur Behebung negativer Auswirkungen.
– Governance: Rollen der Leitungsorgane, Lieferantenmanagement, Verhinderung von Korruption und Bestechung.
Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?
Die ESRS umfassen über 1.000 Parameter und Datenpunkte. Nicht alle müssen berichtet werden, selbst wenn ein Thema als wesentlich identifiziert wurde. Wesentliche Angabepflichten hängen von der individuellen Bedeutung für das Unternehmen ab. Eine Checkliste hilft, die relevanten Datenpunkte zu identifizieren und zu berichten.
Fazit
Der CSRD-Bericht erfordert umfassende Vorbereitung und ein tiefes Verständnis der Struktur und des Aufbaus. Trotz fehlender Benchmarks ist es möglich, effizient zu berichten. Unsere Consultants haben jahrelange Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.